Vorschriften über die Beladung der Wagen (1932) Deutscher Eisenbahn-Verkehrsverband http://www.fh-merseburg.de/%7Enosske/EpocheII/dv/e2d_3318.html geschnittenes oder behauenes Holz, wie Bretter, Dielen, Bohlen, Latten, Leisten, Balken, Sparren, Brettchen, Kantholz) Eisenbahnstiftung - Volltextsuche: "Verladung" http://www.eisenbahnstiftung.de/bildergalerie Bretter, Steine, Heu, Holz, Kisten, Tonrohre, Weißkohl, Draht, Kabel, Tannenbäume, Kette bestellen, Rohre, Stäbe bestellen, Fässer Hallo Andreas, vielen Dank für Deine nützlichen Tips und Informationen. Ich werde sehen, daß ich etwas davon aufgreifen kann. Selbst war ich auch nicht untätig in Sachen Ladegüter für die Niederbordwagen, d.h. ich habe viel an geeigneten Stellen im Netz herumgeforscht. So habe ich auf der Internetseite vom Stefan Nosske über die Epoche II die DV 607 Vorschriften über die Beladung der Wagen (DV=Dienstvorschrift) gefunden. Dies sind die Vorschriften über die Beladung der Wagen (1932) vom Deutschen Eisenbahn-Verkehrsverband. In diesen Vorschriften wird detailiert angegeben wie Holz in jeglicher Form, Eisenteile, Rohre, Dampfkessel und dergleichen, Fahrzeuge, Holzfässer, usw. auf offene Wagen zu laden sind.